Die Richter urteilten, dass es Herr Gräser hinnehmen muss als Stasi-IM öffentlich benannt zu werden und das das historischen Bild bei der Stasibesetzung in Erfurt mit seinem richtigen Namen und seinem Stasi-Decknamen öffentlich gezeigt werden darf.
Nach 2 1/2 Jahren ist der Rechtsstreit nun erfolgreich zu Gunsten von Dr. Joachim Heinrich und zugunsten einer öffentlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur entschieden worden. Das Urteil des OLG München liegt nun vor und ist rechtskräftig.
Der ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR IM "Schubert" ist mit seiner Klage gegen den Betreiber des Internetportals www.stasi-in-erfurt.de im Berufungsprozess vor dem OLG München am 14.12. 2010 endgültig gescheitert. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Erfurter Herbert Gräser hat gegen Herrn Dr. Joachim Heinrich auf Unterlassung geklagt und gefordert, seinen richtigen Namen und seinen Stasi-Decknamen sowie ein Foto, das ihn als vermeintlichen Bürgerrechtler bei der Besetzung der Erfurter Stasizentrale in Erfurt am 4. Dezember 1989 zeigt, von dem Internetportal www.stasi-in-erfurt.de zu entfernen. Das OLG München entschied am 14.12.2010, diese Klage abzuweisen. Der Anwalt des Klägers kündigte daraufhin in der Süddeutschen Zeitung an, Revision einlegen zu wollen. Das angekündigte Rechtsmittel wurde nicht eingelegt, das Urteil ist somit nun rechtskräftig. Die Richter urteilten, dass es Herr Gräser hinnehmen muss als Stasi-IM öffentlich benannt zu werden und das das historischen Bild bei der Stasibesetzung in Erfurt mit seinem richtigen Namen und seinem Stasi-Decknamen öffentlich gezeigt werden darf.
Lieber Joachim,
Gratulation und herzlichen Dank für das Durchhalten!
Ein großer Sieg für die Wahrheit und den Rechtsstaat.
Du hast uns allen damit einen großen Dienst erwiesen.
herzliche Grüße Barbara Sengewald
Gesellschaft für Zeitgeschichte e.V.