Die AG konstituierte sich am 1. Juni 2010.
Sie tagte am 1. 6., 27. und 28. 6., 3. 12. 2010 und am 4. 3. 2011.
Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Erarbeitung der Konzeption für die Ausstellung und die künftige Bildungs- und Gedenkstätte in der ehemaligen Stasi-U-Haft Andreasstraße Erfurt zu begleiten.
In den ersten Sitzungen wurden die Grundlinien der Einrichtung und der Dauer-Ausstellung beraten und beschlossen, als Grundlage flossen die Vorarbeiten (u.a unsere Konzeption und grundsätzlichen Überlegungen, aber auch die Gemeinsame Erklärung der drei Vereine) ein.
Weiterhin wurden die Anforderungen für die Anstellung per Werkvertrag für eine Person benannt, die dieses Konzept weiter ausarbeiten soll. Damit wurde die Soziologin und Ausstellungsgestalterin Frau Stefanie Wahl betraut, dazu wurde das Benehmen mit den beteiligten Verbänden bzw. Vereinen hergestellt.
Am 3. 12. wurde der Zwischenstand und die Anregungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe beraten und das weitere Vorgehen festgelegt.
Am 4. März 2011 tagte wieder die Arbeitsgruppe zu der Konzeption. Zahlreiche Vorschläge, u.a. aus dem Konzept von Freiheit e.V. und von der Landesbeauftragten sind in das im Auftrag der Arbeitsgruppe von Frau Wahl erarbeitete Konzept eingeflossen. Freiheit e.V. und VOS teilen vorher mit, dass sie nicht zu der Sitzung kommen. Das Ergebnis wird als Ausgangsbasis für die weitere detaillierte Erarbeitung bestätigt.
Der Stiftungsrat der Stiftung „Gedenken-Erinnern-Lernen“ hat in seiner Sitzung am 15.06.2011 der von einer Arbeitsgruppe vorgelegten Rahmenkonzeption für die Ausstellungsgestaltung in der Erfurter Andreasstraße mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.
Danach werden Aufträge für die konkrete Umsetzung vergeben werden, so dass die Dauer-Ausstellung und die Bildungsrbeit mit der Eröffnung vorraussichtlich am 17. Juni 2012 beginnen können.
Als Mitglieder wurden durch das TMBWK berufen:
An den Sitzungen nehmen außerdem Mitarbeiter/innen des Ministeriums, insbesondere der kommisarische Leiter der Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen, Herr Hanske, und Frau Heinemann sowie ggf. weitere hinzugezogene Gäste teil.
Grundlagen Konzeption Andreasstraße
(Ergebnis der Beratungen der AG Konzeption 28. 6. 2010)
2. Obergeschoß (“Haftetage“)
Die erhaltenen Hafträume sollen so authentisch wie möglich präsentiert werden, dadurch wird vor allem das 2. Obergeschoss der Funktion als „Haftgedenkstätte“ gerecht. Informationsangebote dazu sollen möglichst in einem Vorraum bereit gehalten werden. Sowohl in baulicher als auch gedanklicher Hinsicht sollen die authentisch zu erhaltenden Haftzellen den Erfordernissen von Gruppenführungen, Einzelbesuchern sowie des individuellen Erinnerns persönlich Betroffener gerecht werden.
1. Obergeschoß (Ausstellungsetage)
Die „Gemeinsame Erklärung“ der drei Aufarbeitungsinitiativen (dort Punkt 2, 2. Anstrich) wird als gemeinsamer Ausgangspunkt für konzeptionelle Überlegungen akzeptiert.
Die Ausstellung zur Diktaturgeschichte der SBZ/DDR und ihrer Ursprünge muss bestmögliche Anschaulichkeit anstreben. Die Dauerausstellung muss auch den Alleinstellungscharakter der Gedenkstätte Andreasstraße begründen, weshalb Redundanzen mit thematisch ähnlich gelagerten Museen/Gedenkstätten zu vermeiden sind.
Folgende Themenfelder sollen in die Dauerausstellung einfließen:
Erdgeschoß
Im Erdgeschoß muss der Besucher über die Bereiche des gesamten Hauses informiert werden, insbesondere über die zwei grundlegenden Aspekte als ehemalige MfS-U-Haft und als (ein) Ort der Besetzung der MfS-Bezirksverwaltung und der friedlichen Revolution. Der neu gebaute Veranstaltungsraum bietet durch seine mögliche Öffnung zum Foyer hin ausreichend Platz für die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern. Einer der beiden Seminarräume kann auch für die Ausstellung zur Geschichte des Hauses genutzt werden. Diese Nutzung schließt nicht aus, dass auch dort Schülerarbeit stattfinden kann.
Untergeschoß
Hier sollen Räume für Medien und für Archive/Lager, für die notwendige technische und organisatorische Ausstattung (einschließlich Garderoben) und wenn möglich Räume für Verwaltung und ggf. für die beteiligten Vereine untergebracht werden.