Die Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in der DDR war eine der ersten regionalen Versammlungen in Europa im Rahmen des Konziliaren Prozesses, eines gemeinsamen „Lernwegs“ christlicher Kirchen zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Sie fand in drei Vollversammlungen im Februar 1988 in Dresden, im Oktober in Magdeburg und im April 1989 wieder in Dresden statt. In einigen grundlegenden und 12 thematischen Ergebnistexten wurde die Situation in der DDR im weltweiten Kontext aus christlicher Sicht analysiert und Forderungen formuliert. Kurz vor der friedlichen Revolution entfaltete sie eine ganz besondere Wirkung: In nahezu allen Programmen neugegründeter Vereinigungen und Parteien flossen ihre Texte teils wörtlich ein.

Aber ihr Anspruch, nicht nur in der DDR, sondern die Situation in unserer Welt im Blick zu haben, macht die Texte bis heute gültig.

Der nachfolgende Text zum Umgang mit Migration und Asländischen Mitbürgern ist  gerade in der gegenwärtigen (2015) Debatte um die sogenannte "Flüchtlingskrise" immer noch nahezu vollständig wegweisend.

2.2 Leben in Solidarität mit Ausländerinnen und Ausländern

Text der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in der DDR 1988/89

(1) »Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn ... « (Gen 1,27).
Die Begegnung mit Fremden und Unbekannten löst Interesse und Neugier aber auch Abwehrreaktionen und Angst aus. Die biblische Botschaft fordert uns heraus, die Gottesebenbildlichkeit im Anderen zu entdecken. Das sollte unser Verhältnis zu Menschen aus anderen Ländern prägen.
Deshalb begrüßen wir das Zusammenleben mit Ausländerinnen und Ausländern in unserem Land als uns alle bereichernde Öffnung unserer Gesellschaft. Es eröffnet uns die Möglichkeit, in Gemeinschaft mit ihnen leben zu lernen, uns stärker als Teil der Einen-Welt zu begreifen und gemeinsam mit Menschen aus der Zwei-Drittel-Welt nach überlebensfähigen Gesellschaftsformen zu suchen.
Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, daß das Arbeiten und Leben von Menschen aus der Zwei-Drittel-Welt in unserem Land ein Ergebnis historisch bedingter und sich gegenwärtig noch verschärfender politischer und wirtschaftlicher Ungerechtigkeit ist, in deren Folge die Menschen aus der Zwei-Drittel-Welt aus ihren Familien, Kirchen, Kulturen und Landschaften entwurzelt werden. Wir sind herausgefordert, uns für eine solche Lebensatmosphäre für Ausländerinnen und Ausländer einzusetzen, die allen eine wirkliche Mitbürgerschaft ermöglicht, ohne die eigene Identität verleugnen zu müssen.

2.2.1. Zur Situation

(2) Wir blicken zurück auf eine Geschichte, die von 1933-1945 besonders erschreckend zeigte, wie Rassismus das Denken und Handeln des deutschen Volkes durchdringen konnte.
Durch diese Vergangenheit und durch aktuellen Rassismus - wir denken dabei besonders an das Apartheidregime in Südafrika - sind wir zu einem klaren Bekenntnis aufgefordert.
Unsere Kirchen und die Regierung der DDR verurteilen Rassismus und Apartheid. Trotzdem zeigen sich im zwischenmenschlichen Bereich immer wieder rassistische Verhaltensweisen.
In den letzten Jahren ist zu der Zahl der Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten, die zu Studium, Ausbildung und Berufstätigkeit bei uns leben, eine noch anwachsende Zahl von Werktätigen und Auszubildenden aus asiatischen und afrikanischen Ländern hinzugekommen.

(3) Neben Toleranz und Interesse sind in der Bevölkerung Verständnislosigkeit wie auch ausländerfeindliche Verhaltensweisen zu beobachten. Politische und rassische Vorurteile verbreiten sich als Pauschalurteile und erschweren das Leben der Ausländerinnen und Ausländer und die Beziehungen zu ihnen. Dies wird nur sehr zaghaft in unserer Gesellschaft öffentlich benannt. Zwar wächst die Sensibilität für die Situation der Ausländerinnen und Ausländer, aber nicht in gleichem Maß die Bereitschaft, selbst Vorurteile abzubauen, sich Ausländerinnen und Ausländern zu öffnen und überall gegen Hindernisse anzugehen, die im alltäglichen Leben einer wirklichen Mitbürgerschaft entgegenstehen. Unsere Unkenntnis der genauen Rechtslage in Bezug auf die Bedingung ihres Aufenthaltes hier beziehungsweise auch die Rechtsbestimmungen ihres jeweiligen Heimatlandes erschwert dies. Unser Staat versucht, bessere Voraussetzungen für ein partnerschaftliches Miteinander zu schaffen, aber deren Verwirklichung ist in der Praxis nicht ausreichend. Auch wir selbst begreifen zu wenig, daß unser Glaube zu einem füreinander verantwortlichen, guten Zusammenleben ermutigt. - In der Bibel wird verflucht, wer das Recht von Fremdlingen beugt (vgl. Dtn 27,19), wir werden aufgefordert, Fremdlinge gastfreundlich in unser Haus aufzunehmen, in ihnen nehmen wir Jesus auf (vgl. Mt 25,3 5).

2.2.2. Deshalb bitten wir

2.2.2.1. die Christen unseres Landes

(4) offen zu werden für »fremde« Lebens- und Glaubenserfahrung und sich auch der eigenen Tradition in kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht bewußt zu werden;

  • sich Ausländerinnen und Ausländern mehr zu öffnen und Kontakte zu suchen;
  • zu lernen, eigene Vorurteile und Wertvorstellungen anfragen zu lassen;
  • bei Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern sich offen auf ihre Seite zu stellen,
  • ihr Hiersein im Kontext der Weltsituation verstehen zu lernen;

2.2.2.2. die Gruppen und Gemeinden unseres Landes

(5) den Gemeindealltag gastfreundlicher zu gestalten, so daß Gemeinschaft mit Ausländerinnen und Ausländern möglich wird, entsprechend dazu einzuladen und ihnen Räume (auch zur Religionsausübung) zur Verfügung zu stellen.

(6) Kontakt zu gesellschaftlichen Verantwortungsträgern am Ort zu suchen, um in Zusammenarbeit mit ihnen;

  • die Bevölkerung besser auf das Zusammenleben mit Ausländerinnen und Ausländern vorzubereiten;
  • Sorge zu tragen, daß die Rechte der Ausländerinnen und Ausländer in vollem Umfang in der Praxis verwirklicht werden;
  • Ausstellungen und Veranstaltungen zu organisieren, die Eindrücke von Kunst, Kultur und Leben in den Herkunftsländern der ausländischen Werktätigen vermitteln,

(7) Ausländerinnen und Ausländern bei der Rückkehr in die Heimatländer zu ermutigen und zu unterstützen;

(8) für Ausländerarbeit finanzielle Mittel(zum Beispiel aus dem Fond des 2%-Appells) zur Verfügung zu stellen,

2.2.2.3. die kirchenleitenden Gremien

(9) für Ausländerarbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beauftragen und zu befähigen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch zu fördern,

(10) das Zusammenleben mit Ausländerinnen und Ausländern als Thema in die Kinder- und Jugendarbeit aufzunehmen;

(11) in Absprache mit den ökumenischen Partnern auch ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum befristeten Seelsorgedienst in unser Land einzuladen und die dazu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen,

(12) bei ökumenischen Kontakten zu den Kirchen der Heimatländer über die Möglichkeiten der freien Religionsausübung ihrer Landsleute bei uns zu sprechen;

(13) mit den ökumenischen Partnern Sorge zu tragen, daß die von unseren Kirchen organisierten Ausbildungen gründlich vorbereitet werden und sich stärker an der Situation der Heimatkirchen ausrichten, dabei sollten von uns noch mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen angeboten werden; außerdem sollte immer überlegt werden, ob die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Ehepartner und Kinder mitbringen können;

(14) zu Studienarbeiten anzuregen, in denen Möglichkeiten und Grenzen des interkulturellen Zusammenlebens in der DDR untersucht werden.

Darüber hinaus bitten wir die Kirchen und Christen, sich gegenüber staatlichen Vertretern einzusetzen:

(15) für umfangreiche und unkomplizierte Kontaktmöglichkeiten zu hier lebenden Armeeangehörigen und ihren Familien durch die Förderung von lebendigen Partnerschaften zu sowjetischen Schulen in unserem Land und zu Schulen und Betrieben in der Sowjetunion;

(16) daß bei Verträgen mit Auszubildenden aus der Zwei-Drittel-Welt ein Ausbildungsmodus gefunden wird, der den länderspezifischen Bedingungen und Erfordernissen entspricht;

(17) daß bei Verträgen mit Arbeiterinnen und Arbeitern aus der Zwei-Drittel-Welt Vorkenntnisse, individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten und späterer Einsatz stärker beachtet werden. Dies sollte Vorrang vor der Abdeckung des Arbeitskräftebedarfs bestimmter Betriebe haben;

(18) daß die Bevölkerung umfangreicher und besser informiert wird über die Rechte und Pflichten der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, über ihren Beitrag zur Volkswirtschaft, sowie über Probleme in ihren Herkunftsländern (vgl. - 3.3.1. Gerechtigkeit in der DDR);

(19) daß der Kulturaustausch besonders mit den Herkunftsländern der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt wird, damit unsere Bevölkerung vielfältig mit Kultur und Leben der ausländischen Werktätigen in Berührung kommt.
Wir laden zu einem guten Zusammenleben mit den Menschen aus anderen Ländern ein. Diese Bemühungen können uns Wege eröffnen, die Vielfalt der Menschheit zu entdecken.


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