Stiftung Ettersberg zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung
Betrifft: Kabinettsbeschluss vom 20. Januar 2009 über die Trägerschaft des Gedenk- und Lernortes Andreasstraße und den Kooperationsvertrag mit Freiheit e.V.
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4. Im Rahmen des Gedenk- und Lernortes wird das Aufgabenfeld eines Erfahrungsgeschichtlichen Forums eingerichtet, das in besonderer Weise auf Stasitätigkeit, Stasihaft und Stasiopfer ausgerichtet ist. Dieser Aufgabenbereich wird von Freiheit e.V. verantwortlich gestaltet. Zu seinen Aufgaben gehört die Konzeptionierung der Ausstellung zur Geschichte des Gefängnisses mit dem Schwerpunkt MfS und Stasi-Haft, die Darstellung von Opferschicksalen im Stasi-Hafttrakt, Führungen im Zellentrakt und die Zeitzeugenarbeit. Außerdem sollen seitens Freiheit eV. eigene Veranstaltungen initiiert und an Kooperationen im Geschichtsverbund mitgewirkt werden.
5. Für diese Kooperation muss Freiheit e.V. institutionell und finanziell unabhängig sein. Das heißt der Verein braucht eine institutionelle Förderung und sollte darüber hinaus eigene Projektförderungen beantragen können.
6. Der verantwortliche Mitarbeiter von Freiheit e.V. nimmt an allen Arbeitsbzw. Leitungsbesprechungen des Hauses zur Programmplanung, zur Arbeitsorganisation und zur Öffentlichkeitsarbeit teil. Freiheit e.V. ist somit auf zwei Ebenen (Gedenkstättenbeirat und Leitungsbesprechungen des Hauses) in die Arbeit des Gedenk- und Lernortes einbezogen. Seine Mitwirkung an der Gesamtkonzeption einerseits und seine verantwortliche Ausgestaltung des Erfahrungsgeschichtlichen Forums sind so sichergestellt.
7. In einem Kooperationsvertrag zwischen der Stiftung Ettersberg und Freiheit e.V. werden die Einbindung des Erfahrungsgeschichtlichen Forums in das Gesamtkonzept und die Arbeit des Gedenk- und Lernortes sowie die wechselseitigen Rechte und Pflichten fixiert. Insbesondere werden geregelt:
8. Operative erste Maßnahmen:
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- Eine erste Veranstaltung mit ehemaligen Häftlingen in der Andreasstraße wird baldmöglichst nach der Verabschiedung eines Kooperationsvertrages vom Träger gemeinsam mit Freiheit eV. durchgeführt werden, um über die Ausgestaltung der künftigen Arbeit zu informieren.
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H.-J. V. Weimar 5. Februar 2009
Anmerkung:
Dieser Entwurf wurde nie ernsthaft verhandelt, da der Verein "Freiheit e.V." auf der alleinigen Trägerschaft der gesamten Bildungs- und Gedenkstätte bestand.