Stiftung Ettersberg

zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung

Betrifft: Kabinettsbeschluss vom 20. Januar 2009 über die Trägerschaft des Gedenk- und Lernortes Andreasstraße und den Kooperationsvertrag mit Freiheit e.V.

1.   Die Stiftung Ettersberg ist als Träger gemäß den Empfehlungen des Expertengremiums und seinen konzeptionellen Überlegungen verantwortlich für die Leitung des Gedenk- und Lernortes, die Konzeption, den Etat und das Personal. Die Aufgaben umfassen das museumsdidaktische Konzept, die Entwicklung und Aktualisierung der Dauerausstellung zur SED-Diktatur unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Thüringen, thematische Führungen, das Veranstaltungsmanagement, die Kooperation mit externen Partnern, die Vernetzung mit nationalen und internationalen Gedenkstätten sowie die Sicherung wissenschaftlicher Standards im Hause und die Öffentlichkeitsarbeit.

2.   Der Gedenk- und Lernort Andreasstraße wird personell gemäß den Empfehlungen des Expertengremiums ausgestattet, d.h. mit einer LeitersteIle, einem Museumspädago­gen / Museumspädagogin, eine Stelle für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmana­gement, einer Sekretariatsstelle und einer HausmeistersteIle. Hinzukommt Aufsichtspersonal, das extern engagiert werden soll. Hierfür werden ordnungsgemäße Stellenbeschreibungen, wie im öffentlichen Dienst üblich, erstellt und die Stellen werden öffentlich ausgeschrieben. An der Erstellung der Stellenbeschreibungen, am Auswahlprozess (Einladung zu persönlichen Vorstellungsgesprächen) und an den Personalentscheidungen des Vorstandes der Stiftung Ettersberg wird der Gedenkstättenbeirat gutachterlich beteiligt.

3.   Die Arbeit des Gedenk- und Lernortes wird begleitet von einem pluralistisch zusammengesetzten Gedenkstättenbeirat, der bis zu zwölf Mitglieder umfassen soll. In ihm sind Wissenschaftler, Zeitzeugen, Mitglieder des Geschichtsverbundes sowie qua Amt die TLStU sowie der Vorsitzende von Freiheit eV. vertreten. Der Gedenkstättenbeirat ist für die Entwicklung der Konzeption des Hauses, die Entwicklung der Dauerausstellung zur SED­Diktatur und für die Programmentwicklung das maßgebliche Beratungsgremium. Er wirkt darüber hinaus gutachterlich an allen Personalentscheidungen für das Haus mit. Außerdem wirkt er beratend an dem aufzubauenden Thüringer Geschichtsverbund zur SED-Diktatur mit.

4.   Im Rahmen des Gedenk- und Lernortes wird das Aufgabenfeld eines Erfahrungsgeschichtlichen Forums eingerichtet, das in besonderer Weise auf Stasitätigkeit, Stasihaft und Stasiopfer ausgerichtet ist. Dieser Aufgabenbereich wird von Freiheit e.V. verantwortlich gestaltet. Zu seinen Aufgaben gehört die Konzeptionierung der Ausstellung zur Geschichte des Gefängnisses mit dem Schwerpunkt MfS und Stasi-Haft, die Darstellung von Opferschicksalen im Stasi-Hafttrakt, Führungen im Zellentrakt und die Zeitzeugenarbeit. Außerdem sollen seitens Freiheit eV. eigene Veranstaltungen initiiert und an Kooperationen im Geschichtsverbund mitgewirkt werden.

5.   Für diese Kooperation muss Freiheit e.V. institutionell und finanziell unabhängig sein. Das heißt der Verein braucht eine institutionelle Förderung und sollte darüber hinaus eigene Projektförderungen beantragen können.

6.   Der verantwortliche Mitarbeiter von Freiheit e.V. nimmt an allen Arbeits­bzw. Leitungsbesprechungen des Hauses zur Programmplanung, zur Arbeitsorganisation und zur Öffentlichkeitsarbeit teil. Freiheit e.V. ist somit auf zwei Ebenen (Gedenkstättenbeirat und Leitungsbesprechungen des Hauses) in die Arbeit des Gedenk- und Lernortes einbezogen. Seine Mitwirkung an der Gesamtkonzeption einerseits und seine verantwortliche Ausgestaltung des Erfahrungsgeschichtlichen Forums sind so sichergestellt.

7.   In einem Kooperationsvertrag zwischen der Stiftung Ettersberg und Freiheit e.V. werden die Einbindung des Erfahrungsgeschichtlichen Forums in das Gesamtkonzept und die Arbeit des Gedenk- und Lernortes sowie die wechselseitigen Rechte und Pflichten fixiert. Insbesondere werden geregelt:

  • Die Gestaltung und Betreuung der Stasi-Haftetage.
  • Instandhaltung der Stasi-Haftetage.
  • Die Gestaltung der Ausstellung zum Gefängnis nach wissenschaftlichen Standards.
  • Finanzielle Mittel für die Ausstellung.
  • Die Regelung des Wachdienstes auf den Etagen.
  • finanzielle Mittel für den Unterhalt der Stasi-Haftetage.
  • finanzielle Mittel für Zeitzeugenführungen.
  • Mitwirkung im Gedenkstättenbeirat.
  • Teilnahme an den Leitungs- und Arbeitsbesprechungen.
  • Mitwirkung an Planungen und Programmerstellungen.
  • Wechselseitige Informationsrechte und -pflichten.
  • Abstimmungen über Aktivitäten und Termine.
  • Einbeziehung in die Öffentlichkeitsarbeit des Gedenk- und Lernortes.
  • Qualitätssicherung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Zeitzeugen.
  • Regelungen der Einsatzzeiten für Führungen.
  • Vertragsdauer.

8.   Operative erste Maßnahmen:

-       Die Stiftung Ettersberg beruft mit sofortiger Wirkung eine Planungsgruppe ein, die Ansprechpartner für die Bauentwicklung mit Blick auf die Konzeption des Hauses ist. Ihr gehören an: Prof. Veen (Dr. Wurschi), Prof. Maser, Frau Neubert, Herr Heise, Prof. Demantowsky.

-       Der künftige Geschichtsverbund wird mit einer ersten gemeinsamen Konferenz aller Beteiligten auf den Weg gebracht, zu der der Träger im Sommer 2009 einlädt. Ziel ist die Entwicklung einer Agenda und das künftige Prozedere im Geschichtsverbund.

-       Eine erste Veranstaltung mit ehemaligen Häftlingen in der Andreasstraße wird baldmöglichst nach der Verabschiedung eines Kooperationsvertrages vom Träger gemeinsam mit Freiheit eV. durchgeführt werden, um über die Ausgestaltung der künftigen Arbeit zu informieren.

-       Die Stiftung Ettersberg wird in den nächsten Wochen eine Sondersitzung seines Stiftungsrates durchführen, um die notwendigen Satzungsänderungen noch im Frühjahr 2009 vorzunehmen und die Berufung der Mitglieder des Gedenkstättenbeirates vorzubereiten.

H.-J. V. Weimar 5. Februar 2009