Die gemeinsame Erarbeitung der Konzeption für die Bildungs- und Gedenkstätte „Gedenk- und Lernort ehemalige Stasi-U-Haft Andreasstraße Erfurt“ wird seit Anfang Februar 2011 in Frage gestellt.

  • Wir stellen fest,

dass das gemeinsame Anliegen, in der ehemaligen Stasi-U-Haft in Erfurt eine gemeinsam getragene Bildungs- und Gedenkstätte Andreasstraße Erfurt zu schaffen, in der Öffentlichkeit bereits erheblich diskreditiert ist. Dass Unverständnis darüber, dass sich Zeitzeugen, Opferverbände, Experten und Kultusministerium seit Jahren nicht einigen können, führt zunehmend zu einer öffentlichen Ablehnung des gesamten Vorhabens und dessen Finanzierung.

  • Wir stellen fest,

dass die öffentlich vorgetragenen Anschuldigungen und Auseinandersetzungen als überzogene Forderungen von einzelnen Interessenverbänden von Stasi-Opfern wahrgenommen werden.

  • Wir stellen fest,

dass von Freiheit e.V. und der TLStU öffentlich der Eindruck vermittelt wird, dass eine Expertengruppe mit dem Kultusministerium die Zeitzeugen beiseite drängt, nicht zu Wort kommen lässt und nicht bereit ist, fachlich qualifizierte Vorschläge aufzunehmen .

  • Wir stellen fest,

dass mit der Forderung nach einer ausschließlichen „Haft- Gedenkstätte“ (H. Neubert, TLStU) bzw. „Opfer-Gedenkstätte“ (J. Heise, Freiheit e.V.) die im Jahre 2010 gemeinsam formulierte Basis verlassen wurde:

‚In der Bildungs- und Gedenkstätte Andreasstraße Erfurt sollen Zeitzeugen unter Wahrung ihrer jeweils individuellen Erfahrungen in der konzeptionellen Erarbeitung, den Ausstellungen, der Bildungsarbeit und im Dialog mit wissenschaftlicher Arbeit beteiligt sein. Zeitzeugen sind Opfer und Akteure der Überwindung der SED-Diktatur ebenso wie die Menschen, die die Folgen der SED-Diktatur im Alltag ertragen mussten; Widerstand und Opposition und Haft müssen sich wiederspiegeln"(aus „Gemeinsame Erklärung von Freiheit e.V. und Gesellschaft für Zeitgeschichte“ vom 18. 3. 2010, der sich im Nachhinein die VOS angeschlossen hat).

  • Wir stellen fest,

dass damit eine konstruktive Arbeit an der Konzeption immer wieder blockiert wird. Wurde vor einem und vor zwei Jahren von Freiheit e.V. die alleinige Trägerschaft gefordert, wird jetzt faktisch die alleinige Entscheidung über die Inhalte durch die Opferverbände verlangt.

  • Wir stellen fest,

dass seitens Freiheit e.V. und der TLStU die öffentlichen Auseinandersetzungen weniger von sachlichen Argumenten, als von Unterstellungen, Diffamierungen und Falschaussagen bestimmt sind.

 

  • Wir verwahren uns gegen

die Unterstellung, dass „Zeitzeugen marginalisiert“ und „Opferverbände ausgegrenzt“ werden sollen.

  • Tatsache ist,

dass mit den Vereinbarungen vom April 2010 alle beteiligten Vereinigungen im Beirat und in der AG Konzeption unmittelbar beteiligt waren.

  • Wir verwahren uns gegen

die Behauptung, dass sich die Opferverbände in keinem Punkt mit ihren inhaltlichen Arbeit und selbst mit qualifizierten fachlichen Vorschlägen hätten durchsetzen können.

  • Tatsache ist,

dass das von Freiheit e.V. und VOS eingebrachte Konzept in zwei insgesamt 10-stündigen Sitzungen einer Projektgruppe in zahlreichen Punkten in die Konzeption aufgenommen wurde (konkret an insgesamt 12 Stellen, vgl. die Anmerkungen in der Konzeption).

  • Wir verwahren uns gegen

die Diffamierung des – gemeinsam getragenen – Anliegens der Darstellung der friedlichen Revolution und des Wirkens der SED-Diktatur im Alltag der DDR als „DDR-Museum“ oder „Gemischtwarenladen“.

  • Tatsache ist,

dass in allen bisher vorgelegten Konzeptionen – auch der 2010/11 erarbeiteten - Haft und Repression im gesamten 2. OG als weitgehend erhalten gebliebene MfS-Haft-Etage sowie in der Dauerausstellung umfangreich und angemessen dargestellt werden; dass andererseits die Darstellung des Alltags in der SED-Diktatur diese erst in ihrer Durchdringung der gesamten Gesellschaft deutlich macht und die Darstellung der friedlichen Revolution die Befreiung davon durch die Bürger – darunter auch ehemalige Häftlinge – darstellt und würdigt.

  • Wir verwahren uns gegen

die falsche Behauptung, es stünden nur 250 m2 Ausstellungsfläche zur Verfügung, und darin sei die Fülle der Inhalte nicht unterzubringen.

  • Tatsache ist,

dass insgesamt ca. 650 m2 Ausstellungsfläche zur Verfügung stehen (267m2 im 2. OG, 254m2 Dauerausstellung 1. OG, 118 m2 Ausstellung EG, Eingangsbereich), dazu kommen ca. 100m2 für die Bildungsarbeit, Veranstaltungen und Wechselausstellungen sowie weitere Flächen im Außenbereich (ehemalige Freigangzellen)

  • Wir verwahren uns gegen

die falsche Behauptung, dass Protokolle aus gemeinsamen Sitzungen manipuliert und abweichende Meinungen der Opfer nicht festgehalten sowie Informationen zurückgehalten würden

  • Tatsache ist,

dass alle Protokolle in den nachfolgenden Sitzungen bestätigt und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen alle notwendigen Informationen den Beteiligten an der AG zugänglich gemacht wurden.

 

„Freiheit e.V.“ und die „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“ agieren dabei als Vertreter der Interessen ihrer Mitglieder als Opferverbände, ohne dass sie damit alle Opfer repräsentieren. Das ist legitim, dennoch erwarten wir, dass auch die Anliegen anderer an der Arbeitsgruppe Beteiligter ebenso als legitim anerkannt und berücksichtigt werden.

Die Landesbeauftragte ist von ihrem Amt her verpflichtet, die verschiedenen Aspekte der SED-Diktatur und deren Aufarbeitung zu berücksichtigen. Eine einseitige Parteinahme verbietet sich von daher. Wir fordern die Landesbeauftragte daher auf, alle an der Konzeption mitarbeitenden gleichberechtigt wahr- und ernstzunehmen und zu einer sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit beizutragen.