7. Januar 2010:

Pressemitteilung

Soeben hat der Freiheit e.V. dem Staatssekretär im Thüringer Kultusministerium Prof. Dr. Thomas Deufel seine Vorstellungen zur Gedenkstätte Andreasstraße übermittelt. (Siehe Anlage)

„Es ist höchste Zeit, dass das Ministerium und die gesamte Landesregierung endlich anerkennen, dass die Gedenkstätte Andreasstraße bereits seit Jahren existiert und arbeitet.“ sagt Vereinsvorsitzender Joachim Heise. Diese Arbeit müsse mit dem Ausbau und im neu gestalteten Haus fortgeführt werden.

Dem Staatssekretär wurde mitgeteilt, dass der Verein vom TMBWK bis Dienstag 14 Uhr eine schriftliche Darstellung der Vorstellungen des Ministeriums erwartet, um sich hinreichend auf die Verhandlung am Donnerstag vorbereiten zu können.

Joachim Heise, 7.Januar 2010

Freiheit e.V. Postfach 80 07 16 99033 Erfurt

Eckpunkte für einen Kooperationsvertrag

zwischen dem Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)

und dem Freiheit e.V. Förderverein Gedenkstätte Andreasstraße

Der Kooperationsvertrag muss sicherstellen, dass die hier festgeschriebenen Rechte und Pflichten beider Partner erhalten bleiben, auch wenn sich in der juristischen Gestalt der Gedenkstätte Andreasstraße nach Abschluss dieses Vertrages Änderungen ergeben sollten.

Die Gedenkstätte Andreasstraße wird bereits seit Jahren unter diesem Namen von der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen und dem Verein Freiheit e.V. und zuvor anderen bürgerschaftlichen Institutionen betrieben. Der Ausbau und die jetzigen Verträge müssen diese Tradition aufnehmen und fortführen.

Eine klare Struktur wird erreicht, wenn dem Freiheit e.V., dem Zusammenschluss der ehemaligen politischen Gefangenen, die Trägerschaft nun auch formell zuerkannt wird. Das bedeutet, dass der Verein als juristische Person vertraglich geregelt die volle Verantwortung für die Arbeit der Gedenkstätte übernimmt und dem Freistaat (TMBWK) über die Verwendung der Fördermittel gemäß den Haushaltsgesetzen rechenschaftspflichtig ist. Dieses Modell hat sich in der Gedenkstätte Amthordurchgang in Gera bewährt.

Im Einzelnen bedeutet das:

1.      Die Gedenkstätte erhält eine eigene Leitung zur Gewährleistung der täglichen Arbeit. Die notwendigen Mittel, um wissenschaftlich und fachlich qualifiziertes Personal anstellen und Ausstellungs- und Bildungsarbeit leisten zu können, werden vom TMBWK im Wege institutioneller Förderung zur Verfügung gestellt.

2.      Zwischen dem Verein und dem TMBWK wird über Personalfragen, konzeptionelle Fragen und den Verwendungszweck der Haushaltsmittel Einvernehmen hergestellt.

3.      Die Gedenkstätte erhält einen eigenen Beirat aus den Opferverbänden, den Thüringer Haft-Gedenkstätten, den Fachwissenschaften und der Stadt Erfurt.

Der Beirat tritt mindestens jährlich zusammen. Er wird über die Tätigkeit der Gedenkstätte detailliert informiert und berät die Gedenkstättenleitung in Fragen der inhaltlichen Arbeit in den Ausstellungen und den Veranstaltungen. Er unterstützt die Vernetzung der Gedenkstätte in der Stadt Erfurt und die Verbindungen zu Bildungsträgern in der Stadt.

4.      Alle Mitarbeiter der Gedenkstätte und des Vereins und alle Mitglieder der Gremien werden nach StUG §§ 20 und 21 auf frühere Tätigkeiten für das MfS (AfNS) überprüft. Personen, die gemäß StUG § 6 Abs. 4, 5 und 6 belastet sind, sollen nicht für die Gedenkstätte oder den Verein arbeiten. Gleiches gilt für Personen, die die Eignung für Beamten im öffentlichen Dienst gemäß ThürBG § 6 Abs. 2 nicht besitzen.

Der Verein arbeitet in der Erfurter Andreasstraße als einer Gedenk- und Bildungsstätte, um die Wertschätzung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in der Bevölkerung zu stärken.

Für die Zukunft bedeutet das: Es muss würdiges öffentliches und individuelles Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur möglich sein. Die noch vorhandene originale ehemalige MfS-Haftetage muss erhalten bleiben. Die begrenzten Räumlichkeiten in nur zwei Ausstellungsetagen erfordern eine thematische Konzentration auf die spezifischen Umstände der MfS-Haft, der Verhöre und der politischen Prozesse einschließlich der Geschichte von Opposition und Widerstand in Thüringen. In Bildungsangeboten und -veranstaltungen unterschiedlicher Formate und in Wechselausstellungen werden darüber hinaus weitere Themen der DDR-Geschichte und der Diktaturaufarbeitung behandelt. Politische Haft in der Andreasstraße vor 1945 (besonders 1933 bis 45) muss wissenschaftlich erforscht und dann ebenfalls dargestellt werden.

Wie schon bisher bleibt es selbstverständlich, dass die ständige zeitgeschichtliche Dauerausstellung und die Bildungsarbeit wissenschaftlichen, pädagogischen und museologischen Ansprüchen genügen müssen.

Eine inhaltliche oder räumliche Trennung der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße in einen Teil „Haftgeschichte“ (für den der Freiheit e.V. verantwortlich wäre) und einen allgemeinen Ausstellungs- und Bildungsstättenteil lehnt der Verein Freiheit e.V. ab.

Förderanträge für die sonstige Vereinsarbeit bleiben von dem Kooperationsvertrag unberührt.

zu den Webseiten des Vereins "Freiheit e.V."