Satzung § 1 Zweck des Vereins

(1)  Zweck des Vereins ist es, eine öffentliche, wissenschaftliche Auseinandersetzung vorwiegend zur Geschichte des Freistaates Thüringen der letzten Jahrzehnte darzu­stellen. Die Mitglieder des Vereins erarbeiten und fördern die Erforschung regionaler Geschichte auch mit überregionaler Bedeutung. Sie vermitteln zur allgemeinen politi­schen Bildung und für Bildungseinrichtungen eigene Beiträge und Beiträge Dritter, wie Vorträge, Lesungen, Foren und Veröffentlichungen. Dies geschieht, indem Themen der regionalen Geschichte unter besonderer Berücksichtigung Erfurts während der national­sozialistischen Gewaltherrschaft bis zum Ende der DDR-Diktatur öffentlichkeits-wirksam behandelt werden.

Der Verein ist bestrebt, das Geschichtsverständnis zu fördern und eine Anlaufstelle für Geschichtsinteressierte zu werden.

(2) Durch den Verein erfolgt die Koordinierung der Arbeit mit anderen Gesellschaften / Vereinen entsprechend der Vereinsziele.