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26.09.2019 21:27 Alter: 1 year

Bundestag beschließt: Stasi-Akten werden Teil des Bundesarchivs

Der Bundestag hat am 26. 9. 2019 ein Gesetz zur Verlängerung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit und das Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen beschlossen.


Foto: Archiv GfZ

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, den Entwurf der Bundesregierung für ein neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (19/11329) beschlossen.

Mit der beschlossenen Gesetzesänderungen wird die Möglichkeit zur Überprüfung von bestimmten Personengruppen unter anderem des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst, die nach der bisherigen gesetzlichen Regelung am 31. Dezember 2019 ausgelaufen wäre, bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung zum „Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ (19/820119/9079 Nr. 2).

Die Stasi-Akten sollen in die Verantwortung des Bundesarchivs überführt und dort soll ein Organisationsbereich Stasi-Unterlagen-Archiv „unter herausgehobener Leitung“ eingerichtet werden. 

Räumlich soll das Stasi-Akten-Archiv weiterhin auf dem Gelände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Berlin-Lichtenberg verbleiben. Dort soll ein Archivzentrum entstehen, das die fachgerechte Aufbewahrung der Akten garantiert und den Zugang für Wissenschaftler, Journalisten und Privatpersonen erleichtern soll. Neben den Stasi-Akten sollen dort auch die Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der Stiftung Partei- und Massenorganisationen der DDR untergebracht werden.

Die bislang zwölf Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde in den ostdeutschen Ländern sollen auf jeweils einen Archiv-Standort pro Land reduziert werden, Beratung und Antragstellung aber in den übrigen Standorten weiterhin erhalten bleiben.

Archiv Deutscher Bundestag mit den Verweisen zu den Unterlagen und den Reden:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw39-de-stasi-unterlagen-657380